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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2002 - L 12 AL 40/02   

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https://dejure.org/2002,12927
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2002 - L 12 AL 40/02 (https://dejure.org/2002,12927)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.08.2002 - L 12 AL 40/02 (https://dejure.org/2002,12927)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. August 2002 - L 12 AL 40/02 (https://dejure.org/2002,12927)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98

    Lohnersatzleistungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2002 - L 12 AL 40/02
    Dem stehe auch nicht der Beschluss des BVerfG vom 24.05.2001 - 1 BvL 1/98 - entgegen, da sich diese Entscheidung ausdrücklich nur auf beitragsfinanzierte Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld und Krankengeld, nicht jedoch auf die hier streitige steuerfinanzierte Arbeitslosenhilfe bezogen habe.

    Der Gesetzgeber hat der Entscheidung des BverfG vom 24.05.2000 - 1 BvL 1/98 -, mit dem dieses Gericht den ursprünglich angewandten § 112 Abs. 1 Satz 2 AFG für die Zeit ab 01.01.1997 für verfassungswidrig erklärt hat, soweit dies den Anspruch auf Arbeitslosengeld betrifft, mit dem Gesetz zur Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz) Rechnung getragen (Bundesgesetzblatt 2000, 1971 ff).

  • SG Dortmund, 23.03.2001 - S 5 AL 304/00

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2002 - L 12 AL 40/02
    Die Kammer teile auch nicht die von der Literatur und dem SG Dortmund (Vorlagebeschluss 23.03.2001 - S 5 AL 304/00 - erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken, die gegen die Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung der Arbeitslosenhilfe erhoben worden seien.

    Die verfassungsrechtlichen Bedenken des Sozialgerichts Dortmund in seinem Vorlagebeschluss vom 23.03.2001 - S 5 AL 304/00 - und von Gagel in dem vorzitierten Aufsatz überzeugen nicht.

  • BSG, 04.11.1999 - B 7 AL 76/98 R

    Keine Neuberechnung der Anschluß-Arbeitslosenhilfe ab 1.1.1997

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2002 - L 12 AL 40/02
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelung hat weder der erkennende Senat noch das BSG (vgl. Urteile des Senats vom 11.04.2001 - L 12 AL 116/00 - und vom 17.04.2002 - L 12 AL 86/01 - Beschluss des BSG vom 21.08.2001 - B 11 AL 89/01 B - und Urteil des BSG vom 04.11.1999 - B 7 AL 76/98 R -).
  • BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 67/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bemessungsentgelt - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen

    Der Senat ist nicht davon überzeugt, dass diese Vorschriften gegen das Grundgesetz verstoßen (ebenso zB: LSG Niedersachsen 30. Januar 2003 - L 8 AL 436/01 - LSG Nordrhein-Westfalen 21. August 2002 - L 12 AL 40/02 - SG Kassel 24. Januar 2001 - S 7 AL 1223/00 - info also 2001, 85; SG Berlin 23. Februar 2001 - S 58 AL 4607/00 - info also 2001, 91).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2005 - L 9 AL 1290/03

    Arbeitslosenhilfe - Herabbemessung aus Gründen, die in der Person des

    Der Senat, der diese Vorschriften - die §§ 200 Abs. 1 und 434c Abs. 4 SGB III - mit dem Grundgesetz für vereinbar hält, macht sich zur Begründung seiner Entscheidung die Ausführungen zu eigen, die dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 5. Juni 2003 (B 11 AL 67/02 R, SozR 4-4300 § 434c Nr. 3) zu Grunde liegen (im Ergebnis zuvor bereits ebenso z. B.: LSG Niedersachsen 30. Januar 2003 - L 8 AL 436/01 - LSG Nordrhein-Westfalen 21. August 2002 - L 12 AL 40/02 - SG Kassel 24. Januar 2001 - S 7 AL 1223/00 - info also 2001, 85; SG Berlin 23. Februar 2001 - S 58 AL 4607/00 - info also 2001, 91).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2002 - L 12 AL 51/02

    Arbeitslosenversicherung

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese unterschiedliche Behandlung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe haben weder der erkennende Senat noch das BSG erhoben (vgl. hierzu Urteile des Senats vom 11.04.2001 - L 12 AL 116/00 -, vom 17.04.2002 - L 12 AL 86/01 -, vom 21.08.2002 - L 12 AL 40/02 - und vom 23.10.2002 - L 12 AL 129/02 - Beschluss des BSG vom 21.08.2001 - B 11 AL 89/01 B - und Urteil des BSG vom 04.11.1999 - B 7 AL 76/98 R -).
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